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Vollständige Aufnahme einer registrierten Marke in andere Marke

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/106RdW 2015, 101 Heft 2 v. 19.2.2015

MarkSchG: § 10

Auch nach jüngerer Rsp des EuGH gilt, dass wenn eine registrierte Marke vollständig in eine andere Marke aufgenommen wird, regelmäßig Ähnlichkeit anzunehmen ist, und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind (hier: Aufnahme des Wortbestandteils "max" [Eigenname] in die Wortbildmarke "spannmax").

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