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Anlegerschaden: Werbeprospekte und Informationsmaterial - keine Aufklärung über allgemein bestehendes Insolvenzrisiko

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/89RdW 2015, 91 Heft 2 v. 19.2.2015

ABGB: §§ 1295, 1299

Auch in Werbeprospekten und Informationsmaterial besteht grundsätzlich keine Pflicht, über das allgemein bestehende Bonitäts- bzw Insolvenzrisiko aufzuklären.

OGH 27. 8. 2014, 2 Ob 10/14f

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