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Behindertenausgleichstaxe bei Arbeitskräfteüberlassung von ausländischem Sitz aus

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/45RdW 2015, 41 Heft 1 v. 26.1.2015

BEinstG: § 1 Abs 1

Ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz außerhalb von Österreich, dessen Geschäftstätigkeit es ist, AN an Beschäftigerbetriebe in Österreich zu überlassen, muss in Österreich begünstigte Behinderte beschäftigen. Kommt das Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, so muss die Ausgleichstaxe nach § 9 BEinstG beglichen werden.

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