vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ausbildungskostenrückersatz bei Austritt wegen Mutterschaft

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/43RdW 2015, 40 Heft 1 v. 26.1.2015

AVRAG: § 2d Abs 4

MSchG: § 15r

Bei einem Austritt aus Gründen der Mutterschaft gem § 15r MSchG besteht kein Anspruch des AG auf Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG. Auch wenn der Gesetzgeber in § 2d Abs 4 Z 3 AVRAG für den Ausschluss des Rückersatzanspruchs auf einen begründeten vorzeitigen Austritt iSd traditionellen arbeitsrechtlichen Terminologie abstellt (§ 26 AngG und § 82a GewO 1859), gebietet ein Analogieschluss eine Erweiterung dieser Ausnahmebestimmung (jedenfalls) um das sondergesetzlich vorgesehene besondere Austrittsrecht der AN wegen Mutterschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte