Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2015 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich € 248,-;100 bis 399 AN monatlich € 348,-;Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2015 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich € 248,-;100 bis 399 AN monatlich € 348,-;