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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/7RdW 2015, 6 Heft 1 v. 26.1.2015

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG § 352 UGB) beträgt vom 1. 1. 2015 bis 30. 6. 2015 unverändert 9,08 %; bei Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz 7,88 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).

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