Die Zuführung von Mitteln durch den Gesellschafter (hier Muttergesellschaft) an die Kapitalgesellschaft (hier: Tochtergesellschaft) führt nicht zu Betriebsausgaben, sondern ist eine Einlage iSd § 6 Z 14 EStG. Für die Verpflichtung zur Zuführung von Mitteln kann daher keine Rückstellung gebildet werden. - VwGH 22. 10. 2015, Ro 2014/15/0049.