AngG: § 27
Tritt ein Flugbegleiter im Flughafengebäude eine verschlossene Garderobentür mit den Füßen ein, weil sich die mit einem Magnetschloss versperrte Tür nicht öffnen ließ, rechtfertigt dieses Verhalten angesichts seiner Tätigkeit als Flugbegleiter in einem sensiblen Bereich die Entlassung.