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Vereitelung des Zugangs von Arbeitnehmererklärungen

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/681RdW 2015, 794 Heft 12 v. 17.12.2015

ABGB: § 862a

Entzieht sich der Empfänger dem Zugang einer Erklärung absichtlich oder wider Treu und Glauben, muss er sich so behandeln lassen, als ob er die Erklärung rechtzeitig empfangen hätte. Dabei ist die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzusorgen, umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist.

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