ABGB: § 1489
Stützt der Anleger sein auf Naturalrestitution gerichtetes Leistungsbegehren alternativ auf mehrere Beratungsfehler des Anlageberaters (hier insb "Kapitalverlustrisiko" und "Ausschüttungsschwindel"), beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen.