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In Kraft: Die neue europäische Insolvenzverordnung

WirtschaftsrechtSen. Scientist Dr. Claudia ReithRdW 2015/655RdW 2015, 758 Heft 12 v. 17.12.2015

Schätzungen der EU zufolge gibt es jährlich ca 50.000 grenzüberschreitende Insolvenzen.11Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ein neuer europäischer Ansatz zur Verfahrensweise bei Firmenpleiten und Unternehmensinsolvenzen, COM (2012) 742 final. Den rechtlichen Rahmen für die Koordinierung derlei Insolvenzen im europäischen Justizraum bot seit 2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO), mit der erstmalig das internationale Insolvenzrecht gemeinschaftsrechtlich geregelt wurde. Der noch aus den 1990er-Jahren herrührende Rechtsakt weist jedoch nicht nur Regelungslücken auf, sondern offenbarte bei der praktischen Anwendung auch inhaltliche Defizite. Der Unionsgesetzgeber hat diese Schwächen nunmehr aufgegriffen und nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit eine neue EuInsVO verabschiedet. Während an der grundlegenden Systematik der EuInsVO festgehalten wurde, bringt die Neufassung einige wesentliche Änderungen mit sich.

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