Schätzungen der EU zufolge gibt es jährlich ca 50.000 grenzüberschreitende Insolvenzen.1 Den rechtlichen Rahmen für die Koordinierung derlei Insolvenzen im europäischen Justizraum bot seit 2002 die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO), mit der erstmalig das internationale Insolvenzrecht gemeinschaftsrechtlich geregelt wurde. Der noch aus den 1990er-Jahren herrührende Rechtsakt weist jedoch nicht nur Regelungslücken auf, sondern offenbarte bei der praktischen Anwendung auch inhaltliche Defizite. Der Unionsgesetzgeber hat diese Schwächen nunmehr aufgegriffen und nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit eine neue EuInsVO verabschiedet. Während an der grundlegenden Systematik der EuInsVO festgehalten wurde, bringt die Neufassung einige wesentliche Änderungen mit sich.