Das BMF hat den im Jahr 2016 bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzenden Prozentsatz veröffentlicht. Der Prozentsatz gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung wird für das Kalenderjahr 2016 auf 1 % gesenkt (2015: 1,5 %). Erlass des BMF 29. 10. 2015, BMF-010222/0076-VI/7/2015.