In Reaktion auf das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, wird auch die Lohnkontenverordnung 2006 angepasst. Folgende Daten sind nach den neuen Ziffern 15 und 16 in § 1 Abs 1 Lohnkonten-VO 2006 fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:
In Reaktion auf das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, wird auch die Lohnkontenverordnung 2006 angepasst. Folgende Daten sind nach den neuen Ziffern 15 und 16 in § 1 Abs 1 Lohnkonten-VO 2006 fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen: