Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/644RdW 2015, 753 Heft 12 v. 17.12.2015
Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung, BGBl II 2015/371. Neu hinzugekommen sind Jemen und Pakistan. Nicht mehr in der Liste enthalten sind Algerien und Ecuador.