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Alleinerziehende Mutter - häusliches Arbeitszimmer nicht abzugsfähig

SteuerrechtJudikaturBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2015/637RdW 2015, 747 Heft 11 v. 17.11.2015

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d, § 34 Abs 7

Dient das häusliche Arbeitszimmer einer Alleinerzieherin dazu, den gegenüber ihrem Sohn bestehenden Betreuungspflichten bestmöglich nachkommen zu können, sind die Aufwendungen für dieses Zimmer nicht abzugsfähig, wenn ihr auch beim Arbeitgeber ein jederzeit zugänglicher Arbeitsraum zur Verfügung stünde und das Zimmer auch nach der Art der Tätigkeit nicht notwendig wäre.

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