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EuGH: Höhe und Kumulierung von Gebühren im Rechtsschutzverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2015/608RdW 2015, 719 Heft 11 v. 17.11.2015

RL 89/665 : Art 1 und allgemeine Grundsätze

EuGH 6. 10. 2015, C-61/14 , Orizzonte Salute

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Einheitsgebühren von 2000 € bis 200.000 € sowie 4.000 € bis 1 Mio € für die Einlegung von Rechtsbehelfen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich öffentlicher Aufträge der Rechtsmittel-RL sowie den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität widersprechen. Die Gebühren orientierten sich am geschätzten Auftragswert, wobei für jeden neuen Antrag gemäß dem Kumulationsprinzip eine neuerliche Gebühr anfiel.

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