RL 89/665 : Art 1 und allgemeine Grundsätze
EuGH 6. 10. 2015, C-61/14 , Orizzonte Salute
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Einheitsgebühren von 2000 € bis 200.000 € sowie 4.000 € bis 1 Mio € für die Einlegung von Rechtsbehelfen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich öffentlicher Aufträge der Rechtsmittel-RL sowie den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität widersprechen. Die Gebühren orientierten sich am geschätzten Auftragswert, wobei für jeden neuen Antrag gemäß dem Kumulationsprinzip eine neuerliche Gebühr anfiel.