Das StRefG 2015/2016 sieht für die Umsatzsteuer weitreichende Änderungen im Bereich des Steuersatzes vor. So vermindert sich ab 1. 1. 2016 der Steuersatz für die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen von bisher 20 % auf 13 % (siehe § 10 Abs 3 Z 12 UStG 1994 idF StRefG 2015/2016).