Betriebswirtschaftlich gibt es kein gebotenes Mindest-Eigenkapital. Daher kann aus dem Umstand einer niedrigen Kapitalausstattung der GmbH im Verhältnis zu den hohen stillen Einlagen steuerlich nicht auf verdecktes Stammkapital geschlossen werden. - VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0234.
Investoren errichteten und betrieben ein Hotelprojekt in der Rechtsform einer GmbH & atypisch stille Gesellschafter.