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EuGH: Erstattung der KöSt einer Privatstiftung auch bei Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2015/573RdW 2015, 668 Heft 10 v. 19.10.2015

Ein Urteil des EuGH zur Zwischenbesteuerung bei österreichischen Privatstiftungen hat weitreichende Folgen: Auch Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte zwingen zur KöSt-Freistellung oder KESt-Anrechnung, um eine Diskriminierung im Vergleich zu Inlandsansässigen zu vermeiden. Das zwingt zu einer Änderung der Ertragsbesteuerung von Privatstiftungen und von Zuwendungen an Begünstigte. Ein Vorschlag de lege ferenda sichert die Unionsrechtskonformität, eine konsistente Einmalerfassung und eine sachgerechte Vereinfachung.

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