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Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2015/561RdW 2015, 654 Heft 10 v. 19.10.2015

BAG: § 15a

Für die fristgerechte außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses zum Ablauf des 12. oder 24. Monats "der

Seite 654


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