Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer nach Maßgabe des IESG einen Anspruch auf Abgeltung ihrer offenen arbeitsrechtlichen Ansprüche durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Der Umfang der gesicherten Ansprüche ist zwar gesetzlich geregelt, aber vielfach auch durch die Judikatur geprägt. Im Folgenden wird versucht, einen Überblick über diese (vielfach durch Einzelentscheidungen determinierte und daher durch einen hohen Grad an Rechtszersplitterung gekennzeichnete) Frage zu geben.