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Partizipationskapital - Nichtigkeit eines HV-Beschlusses

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2015/553RdW 2015, 647 Heft 10 v. 19.10.2015

ABGB: § 879

AktG: §§ 195 , § 199

§ 199 AktG stellt durch die Wendung "außer in den Fällen des ... nur dann nichtig, wenn" klar, dass Nichtigkeit nur in den im Gesetz ausdrücklich angeführten Fällen eingreift. § 199 AktG ist für Hauptversammlungsbeschlüsse gegenüber § 879 ABGB die lex specialis, weshalb § 879 ABGB insoweit nicht anwendbar ist.

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