Der Begriff "Dienstleistung" iSv Art 24 Abs 1 der RL 2006/112/EG (MehrwertsteuersystemRL) umfasst auch die Fälle von "Abonnementverträgen" über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insb im Rechts-, Wirtschafts- und Finanzbereich, in deren Rahmen sich der Berater dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags zur Verfügung gestellt hat. Der Steuertatbestand und der Steueranspruch treten dabei mit Ablauf des Zeitraums ein, für den die Zahlung vereinbart wurde, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie oft der Auftraggeber die Dienste des Leistenden tatsächlich in Anspruch genommen hat. EuGH 3. 9. 2015, C-463/14 , Asparuhovo Lake Investment Company (bulgarischer Fall).