Mit der Verordnung des BMF über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht, BGBl II 2015/247, werden Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht geregelt. Diese Erleichterungen betreffen Umsätze im Freien (sog "Kalte Hände"-Regelung); bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften; Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, die nach dem 31. 12. 2015 in Betrieb genommen werden, bis zu einem Einzelumsatz von 20 €; Fahrausweisautomaten, die nach dem 31. 12. 2015 in Betrieb genommen werden sowie Onlineshops. Außerdem werden in der VO Erleichterungen bei der zeitlichen Erfassung der Barumsätze für sogenannte "mobile Gruppen" ermöglicht.