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Barumsatzverordnung 2015 - BGBl

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/531RdW 2015, 618 Heft 10 v. 19.10.2015

Mit der Verordnung des BMF über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht, BGBl II 2015/247, werden Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht geregelt. Diese Erleichterungen betreffen Umsätze im Freien (sog "Kalte Hände"-Regelung); bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften; Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, die nach dem 31. 12. 2015 in Betrieb genommen werden, bis zu einem Einzelumsatz von 20 €; Fahrausweisautomaten, die nach dem 31. 12. 2015 in Betrieb genommen werden sowie Onlineshops. Außerdem werden in der VO Erleichterungen bei der zeitlichen Erfassung der Barumsätze für sogenannte "mobile Gruppen" ermöglicht.

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