In BGBl III 2015/129 wurden Änderungen zum DBA-Belarus kundgemacht, mit denen das DBA an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst wird. Die Änderungen traten am 1. 10. 2015 in Kraft und finden auf Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2016 beginnen.