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EuGH: Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund technischen Gebrechens

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/529RdW 2015, 617 Heft 10 v. 19.10.2015

Der Anspruch des Passagiers auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggäste-VO 261/2004 wegen Flugannullierung bzw -verspätung entfällt, wenn diese auf einen außergewöhnlichen, vom Flugunternehmen nicht beherrschbaren Umstand zurückzuführen ist. Der unerwartete Ausfall von Geräten eines ordnungsgemäß gewarteten Flugzeugs vor dem Abflug (hier: Defektwerden der Kraftstoffpumpe und der hydromechanischen Einheit eines Triebwerks) ist nicht als außergewöhnlicher Umstand zu werten.

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