EStG 1988 (in der Stammfassung BGBl 1988/400): § 30 Abs 1 Z 1 lit b
Beim Erwerb neuer Aktien aus einer Ausübung des Bezugsrechts aufgrund einer Kapitalerhöhung liegt ein eigener Anschaffungsvorgang über die neuen (jungen) Aktien vor, mit dem die einjährige Spekulationsfrist des § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG (Stammfassung) neu zu laufen beginnt. Auf eine verhältniswahrende Zuteilung der jungen Aktien kommt es nicht an.