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VwGH zur steuerlichen Behandlung des Gewinnes aus einer TV-Unterhaltungsshow

SteuerrechtRdW 2014/605RdW 2014, 547 Heft 9 v. 16.9.2014

Ein Vorteil, der nicht allen Teilnehmern einer Show, sondern nur dem Gewinner zukommt, ist dann einkommensteuerlich zu erfassen, wenn zwischen der Unterhaltungsshow und einer bereits bestehenden Einkunftsquelle des Gewinners (hier: Einkünfte als selbstständige Sängerin) ein Zusammenhang besteht.

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