ASVG: § 292
NAG: § 51 Abs 1 Z 2
Ein rechtmäßig in Österreich aufhältiger Pensionsbezieher aus einem anderen EU-Mitgliedstaat hat bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf die Gewährung einer österreichischen Ausgleichszulage, solange eine Entscheidung über die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich durch die dafür zuständige Behörde nicht vorliegt.