ArbVG: § 36 Abs 2 Z 3, §§ 105 ff
Ist im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung der Überlasser gleichzeitig Inhaber des Beschäftigerbetriebs (iSd ArbVG), kommt einem überlassenen AN der allgemeine Kündigungsschutz der §§ 105 ff ArbVG dann nicht zu, wenn er in einem der beiden Betriebe leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG ist.