KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter: Art XIII
Nach dem KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter entfällt der aliquote Teil der Sonderzahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt des DN oder durch berechtigte Entlassung endet. Da der KV in der nunmehrigen Fassung (seit 2009) nicht (mehr) auf das Kalenderjahr