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Pensionskasse: Verfügungen im Leistungsfall

ArbeitsrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhard ReschRdW 2014/585RdW 2014, 531 Heft 9 v. 16.9.2014

Zu klären ist die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen bei Leistungsanfall ein Wechsel zwischen Pensionskasse (PK) und betrieblicher Kollektivversicherung (bKV) möglich ist. Diese Frage stellt sich im Besonderen dort, wo PK-Berechtigte neben ihrer Anwartschaft aus laufender Beitragsleistung des AG aus einer PK-Zusage auch den Unverfallbarkeitsbetrag (UVB) aus einer direkten Leistungszusage (DLZ) in die PK übertragen haben und nun über diese Beträge gesondert verfügen möchten.

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