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Nachtragsliquidator - Bescheinigungslast betr werthaltige Forderungen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/575RdW 2014, 525 Heft 9 v. 16.9.2014

GmbHG: § 93

Voraussetzung für die Bestellung eines Nachtragsliquidators ist die Bescheinigung eines als verwertbar anzusehenden Vermögens. Im Hinblick auf diese Bescheinigungslast gehen alle verbleibenden Zweifel und Unklarheiten zulasten der Partei, die die Bestellung des Nachtragsliquidators beantragt.

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