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Vorabentscheidungsersuchen des OGH im Telekommunikationsbereich

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/564RdW 2014, 519 Heft 9 v. 16.9.2014

TKG 2003: § 25

RL 2002/22/EG : Art 20

Im Zusammenhang mit der Frage, ob bei einer bereits im Vertrag vereinbarten Anpassung der Tarife entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindex überhaupt eine "Änderung" der AGB bzw der "Entgeltbestimmungen" vorliegt, die das besondere gesetzliche Auflösungsrecht nach § 25 Abs 3 TKG 2003 auslöst, hat der OGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Universaldienstrichtlinie (RL 2002/22/EG ) an den EuGH gerichtet.

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