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VwGH: Kein ermäßigter Steuersatz für mitvermietete oder mitverwaltete Garagen

SteuerrechtRdW 2014/541RdW 2014, 497 Heft 8 v. 15.8.2014

Der ermäßigte MwSt-Steuersatz nach § 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994 begünstigt Wohnzwecke. Bei der Erhaltung/Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (wie auch bei der Wohnungsvermietung) kommt der ermäßigte Steuersatz daher insoweit nicht zu Anwendung, als Garagen betroffen sind.

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