Die eingeführte Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern wurde von der Literatur im Hinblick auf deren Verfassungskonformität durchaus kritisch aufgenommen. Diese Thematik war kürzlich Gegenstand zweier Gerichtsentscheidungen: Während der VfGH einen Individualantrag zu beurteilen hatte, stellte das BFG anlässlich eines bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag - neben einer Darstellung der Entscheidungen sowie ihrer Auswirkungen - mit einigen verfahrensrechtlichen Aspekten der Prüfung des Gesetzesprüfungsantrages durch den VfGH. Besonderes Augenmerk wird dabei dem Umstand geschenkt, dass sich die Bedenken des BFG im Wesentlichen auf den Vertrauensschutz beschränken und die aufgezeigten Bedenken den Prüfungsumfang des VfGH begrenzen, weshalb ihm eine umfassende Prüfung des Abzugsverbotes verwehrt ist.