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VwGH: Wirtschaftliches Eigentum nur unter strengen Voraussetzungen

SteuerrechtRdW 2014/537RdW 2014, 485 Heft 8 v. 15.8.2014

Fruchtgenussrecht an einer Liegenschaft samt Veräußerungs- und Belastungsverbot reichen für ein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum nicht aus. Es müssten auch die Chance der Wertsteigerung und die Gefahr der Wertminderung (der Liegenschaft) dazukommen.

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