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Auslegung von Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/515RdW 2014, 465 Heft 8 v. 15.8.2014

ABGB: § 914

Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften sind zwar grundsätzlich nach § 914 ABGB auszulegen. Dies gilt aber nicht nach einem Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft; denn dem neu hinzutretenden Gesellschafter stehen idR nur die Erklärungstatbestände als Vertrauensgrundlage zur Verfügung, auf denen die Gesellschaft beruht.

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