ABGB: § 1295
MaklerG: § 6
Bei Beurteilung der Frage, ob im Fall der Beteiligung mehrerer gewerblicher Immobilienmakler an der Vermittlung die Verdienstlichkeit eines von ihnen überwiegt, ist auf die Wertigkeit ihres verdienstlichen Beitrags für das Zustandekommen des zu vermittelnden Geschäfts abzustellen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.