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Unzulässige Weitergabe von Kundenlisten durch Handelsvertreter

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/510RdW 2014, 462 Heft 8 v. 15.8.2014

ABGB: § 1009

HVertrG 1993: §§ 5, 24

Hat der Bekl sein Unternehmen veräußert (Unternehmensgegenstand hier: Vertrieb und Wartung von Software) - und damit auch die Kundendaten - und verlangt der hier kl Hersteller der vertriebenen und gewarteten Software daraufhin von ihm die Herausgabe des Erlöses, der auf die Kundendaten entfällt, kommt es maßgeblich darauf an, ob der Bekl für den Hersteller der Software als Handelsvertreter oder bloß als Vertragshändler tätig geworden ist:

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