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Internationale Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/505RdW 2014, 458 Heft 8 v. 15.8.2014

EuGVVO: Art 15

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO für Verbraucherverträge sind gem Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Im vorliegenden Fall war der Wille der bekl Agentur darauf

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