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Notariatsakt - Organstellung des Notars als Ausschlussgrund?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2014/501RdW 2014, 456 Heft 8 v. 15.8.2014

Erste Rsp zur Reichweite des § 33 Abs 1 NO in vergleichbaren Konstellationen

NO: § 33

Eine vom Notar trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes iSd § 33 NO aufgenommene Notariatsurkunde (hier: Notariatsakt über die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen) hat nicht die Kraft einer öffentlichen Urkunde.

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