Erste Rsp zur Reichweite des § 33 Abs 1 NO in vergleichbaren Konstellationen
NO: § 33
Eine vom Notar trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes iSd § 33 NO aufgenommene Notariatsurkunde (hier: Notariatsakt über die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen) hat nicht die Kraft einer öffentlichen Urkunde.