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Der Architekt als Bauträger

WirtschaftsrechtDr. Dan KatzlingerRdW 2014/495RdW 2014, 451 Heft 8 v. 15.8.2014

§ 117 Abs 4 GewO und § 4 Abs 1 Ziviltechnikergesetz idF BGBl I 2005/137 sind beinahe wortgleich. Im Ziviltechnikergesetz wird die Tätigkeit des Ziviltechnikers, in der Gewerbeordnung die des Bauträgers umschrieben. Wo überschneiden sich die Tätigkeiten? Darf der Architekt auch Bauträger sein?

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