§ 117 Abs 4 GewO und § 4 Abs 1 Ziviltechnikergesetz idF BGBl I 2005/137 sind beinahe wortgleich. Im Ziviltechnikergesetz wird die Tätigkeit des Ziviltechnikers, in der Gewerbeordnung die des Bauträgers umschrieben. Wo überschneiden sich die Tätigkeiten? Darf der Architekt auch Bauträger sein?