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Marke für "Präsentation eines Sortiments von Dienstleistungen"

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/484RdW 2014, 441 Heft 8 v. 15.8.2014

Die Leistungen eines Wirtschaftsteilnehmers, die darin bestehen, Dienstleistungen zusammenzustellen, damit der Verbraucher diese bequem vergleichen und erwerben kann, können unter den Begriff "Dienstleistungen" gem Art 2 RL 2008/95/EG fallen.

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