Verrechnet die Bank ihren Mitarbeitern keine Kosten für die Führung von Gehaltskonten und Girokonten, liegt darin kein lohnsteuerpflichtiger Vorteils aus dem Dienstverhältnis.
Ein Bankinstitut bot seinen Mitarbeitern (auch den ehemaligen Mitarbeitern) die kostenlose Kontoführung an. Gehaltskonto, Girokonto, Baukonto der Dienstnehmer wurden also gebühren- und spesenfrei geführt.