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Pfändung des Jubiläumsgeldes

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2014/462RdW 2014, 420 Heft 7 v. 16.7.2014

EO: §§ 290a, 291d

Jubiläumsgelder, die einem AN aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zustehen (hier: zwei Monatsbezüge nach 30 Dienstjahren gem KollV), gehören zu den beschränkt pfändbaren Forderungen gem § 290a Abs 1 Z 1 und Abs 2 EO. Sie sind keine einmaligen Leistungen mit Ersatzcharakter iSd § 291d EO.

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