EO: §§ 290a, 291d
Jubiläumsgelder, die einem AN aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zustehen (hier: zwei Monatsbezüge nach 30 Dienstjahren gem KollV), gehören zu den beschränkt pfändbaren Forderungen gem § 290a Abs 1 Z 1 und Abs 2 EO. Sie sind keine einmaligen Leistungen mit Ersatzcharakter iSd § 291d EO.