AngG: § 27 Z 4
Die Entlassung eines angestellten Geschäftsführers, dessen Vertrauenswürdigkeit in finanziellen Angelegenheiten ohnehin schon durch eine von ihm verheimlichte Gehaltsexekution erschüttert war, ist berechtigt, wenn er sich beharrlich der wiederholten Aufforderung des zweiten Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters widersetzt, die Praxis, private Ausgaben mit der Firmenkreditkarte zu bezahlen, sofort einzustellen.