AngG: § 27 Z 6
GewO 1859: § 82 lit g
Wird eine AN durch eine wahrheitswidrige Aussage eines Vorgesetzten gegenüber der Geschäftsführerin des Unternehmens über einen vermeintlichen Austritt der AN aus dem Dienstverhältnis in eine belastende und unangenehme Situation gebracht, kann die in einem emotionalen Gespräch erfolgte - wenn auch erhebliche - Beleidigung des Vorgesetzten mit den Worten "Du bist sowieso der Obertrottel" gerade noch als entschuldbar erachtet werden.