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RdW - Österreichisches Recht der Wirtschaft
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Beteiligung des Betriebsrats an Disziplinarkommission nicht erzwingbar
Arbeitsrecht
Judikatur
RdW 2014/451
RdW 2014, 416
Heft 7 v. 16.7.2014
ArbVG: §§ 96, 102
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Stichworte
Betriebsvereinbarung
Disziplinarordnung
Disziplinarstrafe
Mitwirkungsrecht
keine Mitwirkungspflicht
§ 96, § 102 ArbVG
Disziplinarmaßnahme
Betriebsrat